Zum Hauptinhalt springen

Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 03.06.2025, 1 BvR 2017/21

12. Juni 2025
Verlängerung der Fortgeltungsanordnung aus dem Urteil vom 09.04.2024 (BVerfGE 169, 1 "Vaterschaftsanfechtung") bzgl § 1600 Abs 2, Abs 3 S 1 BGB bis 31.03.2026

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 03.06.2025, 1 BvR 1160/19

12. Juni 2025
Verlängerung der Fortgeltungsanordnung aus dem Urteil vom 01.10.2024 (BVerfGE 169, 332 - "Bundeskriminalamtgesetz II") bzgl mehrerer Vorschriften des BKAG 2018 bis 31.03.2026

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 28.04.2025, 2 BvR 408/25

12. Juni 2025
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - Abhilfe nach Abänderungsantrag (§ 80 Abs 7 S 2 VwGO) ohne Anerkennung des ursprünglichen Beschwerdebegehrens - zudem Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2025, 2 BvR 726/25

11. Juni 2025
Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 28.04.2025, 2 BvR 314/25

11. Juni 2025
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.05.2025, 2 BvR 505/24

11. Juni 2025
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - teleologische Reduktion des § 18 Abs 1 S 1 BVerfGG, soweit seine formale Verwirklichung auf ein offensichtlich missbräuchliches Verhalten eines Beschwerdeführers zurückgeht - mithin Besetzungsrüge erfolglos - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 17.03.2025, 2 BvR 310/25

11. Juni 2025
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.04.2025, 2 BvR 937/24

04. Juni 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Asylsache - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von wesentlichem Tatsachenvortrag

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22.05.2025, 2 BvQ 33/25

04. Juni 2025
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aussetzung des Vollzugs eines "Warnschussarrests" - mangelnde Antragsbegründung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.05.2025, 2 BvR 246/23, 2 BvR 1847/23

04. Juni 2025
Nichtannahme zweier Verfassungsbeschwerden ohne weitere Begründung - Prüfung der ordnungsgemäßen Kammerbesetzung - Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.