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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 08.04.2026, 1 BvR 1523/23

21. Mai 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen einer EuGH-Vorlage in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren - zwar Beschwerdebefugnis der Bundesrepublik Deutschland als Beteiligter des Ausgangsverfahrens - allerdings mangelnde Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 15.04.2026, 1 BvL 5/21

21. Mai 2026
Zur Vereinbarkeit von Asylbewerberleistungen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland mit den Anforderungen des Anspruchs auf ein menschenwürdiges Existenzminimum - insb zur Befugnis des Gesetzgebers, eine mit dem Aufenthaltsstatus verbundene kurze Aufenthaltsdauer bei der Festlegung der Bedarfe zu berücksichtigen - hier: Grundleistungen nach den AsylbLG im Zeitraum September 2018 bis August 2019 im Wesentlichen verfassungsgemäß - Unvereinbarkeit der Leistungshöhe ab September 2018 wegen fehlender Aktualisierung trotz Vorliegens einer neueren Datengrundlage - Fortgeltungsanordnung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 30.04.2026, 2 BvC 6/26

21. Mai 2026
A-limine-Abweisung (Verwerfung) einer Wahlprüfungsbeschwerde - Unzulässigkeit bei mangelnden Darlegungen zum Durchlaufen eines Wahlprüfungsverfahrens vor dem Deutschen Bundestag

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2026, 2 BvR 1650/24

21. Mai 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen mehrjährige ununterbrochene Absonderung als besonderer Sicherungsmaßnahme - Unzureichende Beschwerdebegründung - Voraussetzungen für Maßnahme weiterhin gegeben

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 15.04.2026, 2 BvC 14/25

21. Mai 2026
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 14.04.2026, 1 BvR 2490/24

12. Mai 2026
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine behauptete Verletzung des Rechts auf prozessuale „Waffengleichheit“ bei unterbliebener Äußerungsmöglichkeit - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung eines fortdauernden Rechtsschutzbedürfnisses

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 28.04.2026, 2 BvQ 28/26

12. Mai 2026
Erfolgloser isolierter Eilantrag: Unzureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 22.04.2026, 2 BvR 264/26

07. Mai 2026
Nichtannahmebeschluss: Rechtsweg und Rechtsschutz bei potentiellen Datenschutzverletzungen durch kirchliche Einrichtungen - Beschränkung der Prozessvertretung auf Kirchenangehörige gem § 14 Abs 2 S 1 VwGGEKD durch staatliche Gerichte überprüfbar - hier: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen kirchengerichtliche Entscheidungen in einer datenschutzrechtlichen Sache - Erfordernis der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) gebietet Wahrnehmung des Rechtswegs zu staatlichen Gerichten nach Erschöpfung des innerkirchlichen Rechtswegs

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 13.04.2026, 2 BvC 11/24

07. Mai 2026
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27.04.2026, 2 BvR 671/26

06. Mai 2026
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.