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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 09.07.2025, 1 BvR 177/23

13. April 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen strafprozessuale Rechtsgrundlagen der Online-Durchsuchung - Unzulässigkeit mangels Darlegung der eigenen Betroffenheit

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16.03.2026, 1 BvR 478/26

13. April 2026
Ablehnung eines Antrags auf PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde - mangelnde Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 23.03.2026, 1 BvR 580/26

13. April 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines im Inland wohnenden Vaters gegen die Aufhebung bzw Ablehnung eines sorgerechtlichen Ausreiseverbots (Grenzsperre) bzgl seiner mit der Mutter überwiegend in der Ukraine lebenden Kinder - Vertretungsbefugnis eines einzelnen Elternteil bei gemeinsamem Sorgerecht fraglich - zudem mangelnde Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung von Rechten der betroffenen Kinder oder des beschwerdeführenden Vaters

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.03.2026, 2 BvR 211/25

13. April 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer evangelischen Kirchengemeinde in einer arbeitsrechtlichen Sache (Einsicht einer ehemaligen Arbeitnehmerin in Protokoll einer nichtöffentlichen Kirchengemeinderatssitzung als Teil ihrer Personalakte) - unzureichende Berücksichtigung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, 137 Abs 3 S 1 WRV) nicht hinreichend dargelegt

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.03.2026, 2 BvR 367/26

09. April 2026
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - keine eA nach § 32 Abs 1 BVerfGG zur Gewährung von Eilrechtsschutz während eines Individualbeschwerdeverfahrens vor dem EGMR - Eilrechtsschutz nur bei potentiell zulässigem Hauptsacheverfahren vor dem BVerfG

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16.03.2026, 1 BvR 497/26

01. April 2026
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.03.2026, 2 BvR 1818/23

01. April 2026
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Heilung eines Gehörsverstoßes im Zivilprozess bei Übergehen von Tatsachenvortrag - hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess - Verfassungsbeschwerde eines Fahrzeugherstellers gegen ein Zivilurteil im Kontext des sog Diesel-Abgasskandals überwiegend erfolgreich

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Prozesskostenhilfebeschluss vom 23.02.2026, 1 BvR 286/26

30. März 2026
Ablehnung eines Antrags auf PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde - mangelnde Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 09.03.2026, 1 BvR 380/26

25. März 2026
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 13.11.2024, 2 BvC 8/24

23. März 2026
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.