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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.02.2026, 1 BvR 280/26

03. März 2026
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.02.2026, 1 BvR 279/26

03. März 2026
Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung gem § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 07.07.2025, 2 BvR 931/25

03. März 2026
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss vom 11.02.2026, 2 BvR 1402/23

03. März 2026
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde bei anfänglicher Unzulässigkeit

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 14.01.2026, 1 BvR 1409/25

03. März 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Durchsuchungsanordnung wegen Verdachts des Vorenthaltens von Arbeitgeberbeiträgen (§ 266a Abs 2 StGB) - insb keine Verletzung der Umgrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses trotz fehlender Angaben zum Tatzeitraum

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Prozesskostenhilfebeschluss vom 10.02.2026, 1 BvR 2693/25

03. März 2026
Ablehnung eines Antrags auf PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für beabsichtigte Verfassungsbeschwerde - mangelnde Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 03.02.2026, 2 BvR 1626/25

03. März 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel - keine hinreichende Darlegung einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch fachgerichtliche Verneinung einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 1 Abs 2 GG und dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG - allgemein drittschützende Wirkung des § 8 Abs 1 AWG, § 8 Abs 1 AWV iVm § 4 Abs 1 AWG verfassungsrechtlich nicht geboten

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 30.07.2025, 2 BvR 931/25

03. März 2026
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 27.01.2026, 2 BvE 11/23

27. Februar 2026
Unzulässiger Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren - Verletzung des parlamentarischen Auskunftsanspruchs betr Kleine Anfragen (Aufträge und Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten) nicht hinreichend dargelegt

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16.01.2026, 1 BvR 2687/25

27. Februar 2026
Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines wiederholten Eilantrags - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.