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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 26.02.2026, 2 BvR 364/26

23. April 2026
Einstweilige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers an Rumänien - unzureichende fachgerichtliche Berücksichtigung des Zeitablaufs seit Erteilung einer verfahrensübergreifenden Zusicherung der rumänischen Behörden zu Haftbedingungen aus dem Jahr 2024 - gesonderte Übermittlung der Begründung (§ 32 Abs 5 S 2 BVerfGG

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 17.04.2026, 2 BvQ 26/26

23. April 2026
Zwischenverfügung: Anordnung der einstweiligen Fortführung der Unterstützung mehrerer in Pakistan befindlicher, von einer Abschiebung nach Afghanistan bedrohter Antragsteller bis zur Entscheidung über deren Eilantrag - Folgenabwägung

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 31.03.2026, 2 BvR 1076/25

22. April 2026
Nichtannahme einer nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG genügenden Verfassungsbeschwerde - Hinweis auf mögliche Interessenkollision einer nicht zur Entscheidung berufenen Richterin bedarf keiner Entscheidung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 26.03.2026, 2 BvL 10/22

22. April 2026
Einstellung eines Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 26.03.2026, 2 BvL 9/22

22. April 2026
Einstellung eines Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 26.03.2026, 2 BvL 8/22

22. April 2026
Einstellung eines Normenkontrollverfahrens nach Antragsrücknahme - Parallelentscheidung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 26.03.2026, 2 BvL 7/22

22. April 2026
Einstellung eines Normenkontrollverfahrens bzgl der Richterbesoldung in Nordrhein-Westfalen nach Antragsrücknahme

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 27.03.2026, 2 BvR 331/26

21. April 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen das Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften gerichteten Verfassungsbeschwerde - keine hinreichende Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 10.04.2026, 2 BvQ 21/26

16. April 2026
Erfolgloser isolierter Eilantrag bzgl der Nutzung der Relaisstation Ramstein im Rahmen der Angriffe der USA auf den Iran - mangelnde Darlegungen zur Erfolgsaussicht der Hauptsache, insb bzgl der Beschwerdebefugnis

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 27.01.2026, 1 BvR 2637/21

15. April 2026
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch; RIS: SAFleischWiG), insb gegen das in § 6a SAFleischWiG neu eingeführte Fremdpersonal- und Kooperationsverbot - Eingriff in Berufsfreiheit der Fleischproduzenten gerechtfertigt

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.