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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.06.2026, 1 BvR 574/25

10. Juli 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen einer EuGH-Vorlage im finanzgerichtlichen Verfahren bzgl der Auslegung der Kapitalansammlungsrichtlinie (RIS: EGRL 7/2008) - jedenfalls keine willkürliche Handhabung der Vorlagepflicht erkennbar

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 03.07.2026, 2 BvR 1161/26

10. Juli 2026
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Aussetzung der Vollstreckung aus einem Bußgeldbescheid - Folgenabwägung

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2026, 2 BvR 1144/26

10. Juli 2026
Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 09.07.2026, 2 BvQ 47/26

09. Juli 2026
Erfolgloser isolierter Eilantrag bzgl des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz - Vorabmitteilung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, Begründung wird nachgereicht

BVerfG 2. Senat, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 09.07.2026, 2 BvE 4/26

09. Juli 2026
Erfolglose Eilanträge im Organstreitverfahren bzgl der Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz - Vorabmitteilung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, Begründung wird nachgereicht

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 09.07.2026, 2 BvE 3/26

09. Juli 2026
Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens bzgl des Gebäudemodernisierungsgesetzes - Unzulässigkeit mangels Rechtsschutzbedürfnisses

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 21.05.2026, 1 BvR 1688/25

09. Juli 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im Rahmen des vertragsärztlichen Zulassungsverfahrens (Versagung einer Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt, der bereits einen vollen Versorgungsauftrag zu erfüllen hat) - unzureichende Darlegung einer Verletzung der Berufsfreiheit oder des Gleichheitssatzes

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.06.2026, 1 BvR 928/26

09. Juli 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Gehörsgewährung im sozialgerichtlichen Verfahren - mangelnde Darlegungen zum Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf der Gehörsverletzung sowie zur Rechtswegerschöpfung

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 10.06.2026, 1 BvR 460/26

09. Juli 2026
Nichtannahmebeschluss: Keine Wiedereinsetzung in versäumte Beschwerdefrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG bei Unkenntnis des Bevollmächtigten von Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs gem § 23c Abs 1 BVerfGG

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 07.05.2026, 1 BvR 537/25

08. Juli 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl des Unterlassens eines LSG, einer sehbehinderten Person verfahrensbezogene Dokumente in Form von Audiodateien zugänglich zu machen - UN-Behindertenrechtskonvention begründet keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Rechte - Verletzung von Art 3 Abs 3 S 2 GG nicht substantiiert dargelegt - ERVV soll grds Barrierefreiheit gewährleisten

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.