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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 21.05.2025, 2 BvE 3/20

24. Juni 2025
Unzulässige Organklage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zu Fragen der Beschlussfähigkeit des Bundestags - ua Verfristung bzw mangelnde Darlegungen zur beanstandeten Maßnahme

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.05.2025, 1 BvR 2179/23

23. Juni 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zweier Betreiberinnen von Biogasanlagen gegen Regelungen des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) - keine grundsätzliche Bedeutung nach Senatsurteil vom 28.11.2024 (1 BvR 460/23 ua) - zudem keine hinreichende Darlegung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Betreibern von Steinkohlekraftwerken

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.05.2025, 1 BvR 1737/23

23. Juni 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Betreibers von Braunkohlekraftwerken gegen Regelungen des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) - keine grundsätzliche Bedeutung nach Senatsurteil vom 28.11.2024 (1 BvR 460/23 ua) - zudem insb keine hinreichende Darlegung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Betreibern von Steinkohlekraftwerken

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 06.06.2025, 2 BvQ 39/25

23. Juni 2025
Erfolgloser Eilantrag auf Unterbrechung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe - Unzulässigkeit des Antrags mangels Darlegungen zur Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes sowie mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen - allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen unzureichende Verfahrensförderung durch Strafvollstreckungsbehörden

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.04.2025, 1 BvR 76/24

23. Juni 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm - hier: Nichtberücksichtigung des § 1741 Abs 2 S 2 BGB beim Ausspruch der Annahme als Kind durch einen Ehegatten allein

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 30.05.2025, 2 BvR 418/24

23. Juni 2025
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 22.05.2025, 1 BvR 67/23

23. Juni 2025
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer äußerungsrechtlichen Sache - Verweisung auf Hauptsacherechtsweg

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 03.06.2025, 1 BvR 2017/21

12. Juni 2025
Verlängerung der Fortgeltungsanordnung aus dem Urteil vom 09.04.2024 (BVerfGE 169, 1 "Vaterschaftsanfechtung") bzgl § 1600 Abs 2, Abs 3 S 1 BGB bis 31.03.2026

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 03.06.2025, 1 BvR 1160/19

12. Juni 2025
Verlängerung der Fortgeltungsanordnung aus dem Urteil vom 01.10.2024 (BVerfGE 169, 332 - "Bundeskriminalamtgesetz II") bzgl mehrerer Vorschriften des BKAG 2018 bis 31.03.2026

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Kammerbeschluss vom 28.04.2025, 2 BvR 408/25

12. Juni 2025
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde - Abhilfe nach Abänderungsantrag (§ 80 Abs 7 S 2 VwGO) ohne Anerkennung des ursprünglichen Beschwerdebegehrens - zudem Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.