Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Herzlich Willkommen

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

Wir arbeiten lösungsorientiert

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30.08.2023, 1 BvR 1654/22

    22. September 2023
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im familiengerichtlichen Verfahren - Nichtberücksichtigung deutlichen Parteivorbringens zu einer drohenden Herausnahme von Kindern aus dem elterlichen Haushalt durch das Jugendamt - Gegenstandswertfestsetzung
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 05.09.2023, 1 BvR 1691/22

    21. September 2023
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer Kindesrückführungssache mangels Aktualisierung trotz Änderung der Sach- und Rechtslage unzulässig - zudem Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber innerstaatlichem fachgerichtlichem Rechtsschutz auf Abänderung der (ausländischen) Herausgabeentscheidung
  • BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 07.09.2023, 2 BvR 1233/23

    18. September 2023
    Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl einer Räumungsvollstreckung - einstweilige Aussetzung der Vollstreckung - Folgenabwägung
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 31.08.2023, 1 BvR 1602/23

    15. September 2023
    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit im äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren - teilweise Parallelentscheidung
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 31.08.2023, 1 BvR 1601/23

    15. September 2023
    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl eines äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens - Zum Wertungsrahmen der Fachgerichte im eV-Verfahren bzgl des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung gem § 937 Abs 2 ZPO
  • BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.08.2023, 2 BvR 1851/22

    14. September 2023
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung grundrechtlicher Belange des Vollstreckungsschuldners durch das Vollstreckungsgericht im Rahmen der Auslegung und Anwendung des § 261 Abs 1 BGB (Änderung einer eidesstattlichen Versicherung) - hier: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie des Gehörsanspruchs im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens über einen Auskunftsanspruch
  • BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 05.09.2023, 2 BvR 1260/23

    14. September 2023
    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Grundrechtsverletzung in Zusammenhang mit § 128a ZPO (Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung) bislang nicht nachvollziehbar dargelegt
  • BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 04.09.2023, 2 BvR 1239/23

    11. September 2023
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde in einer Auslieferungssache mangels Darlegungen zur Fristwahrung sowie wegen Subsidiarität
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 23.08.2023, 1 BvQ 85/23

    11. September 2023
    Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Begründungsmangel bei Nichtvorlage der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 28.08.2023, 1 BvR 1088/23

    07. September 2023
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an fachgerichtliche Entscheidungen gem § 1632 Abs 4 BGB über den Wechsel der Pflegestelle eines Kindes - hier: erfolglose Verfassungsbeschwerde der Pflegeeltern eines Kindes mit besonderem Förderbedarf gegen dessen Wechsel in eine andere Pflegefamilie - Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 3 GG nicht dargelegt

Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.

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