Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Herzlich Willkommen

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

Wir arbeiten lösungsorientiert

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

  • BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 11.05.2023, 2 BvR 852/20

    24. Mai 2023
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Exequaturentscheidungen bzgl eines italienischen Strafurteils - Verletzung von Grundrechten nicht hinreichend substantiiert dargelegt - Prüfungsmaßstab für Exequaturentscheidungen kann daher offenbleiben
  • BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.05.2023, 2 BvR 370/22

    24. Mai 2023
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess durch Nichtberücksichtigung eines rechtzeitigen Fristverlängerungsantrags
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 26.04.2023, 1 BvR 718/23

    24. Mai 2023
    Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Verletzung des Rechts auf prozessuale Waffengleichheit im äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren
  • BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 18.03.2020, 2 BvR 1796/19

    23. Mai 2023
    Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.04.2023, 1 BvR 619/23

    23. Mai 2023
    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentziehung
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 19.04.2023, 1 BvR 2357/22

    22. Mai 2023
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen längerfristigen Ausschluss des Umgangsrechts - mangelnde Beschwerdebegründung bei unterbliebener Vorlage von Sachverständigengutachten
  • BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 26.04.2023, 1 BvR 733/23

    22. Mai 2023
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Fachanwältin für Familienrecht gegen ein auf dieses Rechtsgebiet bezogenes befristetes Tätigkeitsverbot (§ 114 Abs 1 Nr 4 BRAO) - unzureichende Darlegung einer Verletzung der Berufsfreiheit durch angegriffene anwaltsgerichtliche Entscheidungen
  • BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.04.2023, 2 BvR 1844/21

    22. Mai 2023
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 13 Abs 1 GG durch unverhältnismäßige, da zu Ermittlungszwecken nicht erforderliche Wohnungsdurchsuchung
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 13.04.2023, 1 BvR 667/22

    20. Mai 2023
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Nichtzulassung der Revision im Zivilprozess trotz Divergenz zu höchstrichterlicher Rspr - hier: Klageerweiterung in Berufungsinstanz ohne Auswirkung auf Höhe der für die Statthaftigkeit der Berufung maßgebliche Beschwer
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20.03.2023, 1 BvR 669/18, 1 BvR 732/18

    17. Mai 2023
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rückwirkende Einführung eines Strukturzuschlags im Rahmen der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung überwiegend verfassungsgemäß - allerdings Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) bei rückwirkender Einführung einer Regelung mit Steuerungszweck

Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.

Bürozeiten

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Dienstag und Mittwoch:
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