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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 13.01.2026, 2 BvR 410/25

26. Januar 2026
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung der Auslagenerstattung mangels Vorliegens von Billigkeitsgründen

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2025, 1 BvR 1295/22

22. Januar 2026
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 01.12.2025, 1 BvR 2286/25

22. Januar 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde von Pflegeeltern gegen Umgangsregelung zwischen Eltern und Pflegekindern - hier: Verneinung der Beschwerdeberechtigung der Pflegeeltern gem § 59 FamFG begründet keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz - keine unmittelbare Rechtsbetroffenheit der Pflegeeltern

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 12.12.2025, 2 BvR 1648/25

16. Januar 2026
Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigung eines Eilantrags bzgl einer Abschiebung - Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2025, 1 BvR 584/25

14. Januar 2026
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 06.12.2025, 1 BvR 2480/25

14. Januar 2026
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 17.12.2025, 2 BvR 2270/22

14. Januar 2026
Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Insolvenzverfahren - Beschwerderecht eines Gläubigers gegen die Ablehnung eines Antrags der Gläubigerversammlung auf Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters als Frage von grundsätzlicher Bedeutung iSd § 574 Abs 2 Nr 1 und 2 ZPO - Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch willkürliche Nichtübertragung der Sache vom Einzelrichter auf die Kammer gem § 568 S 2 Nr 2 ZPO

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.11.2025, 1 BvR 1440/25, 1 BvR 1441/25

12. Januar 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer sozialrechtlichen Sache - Verletzung der verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung durch die Rspr des BSG zur Exklusivitätsregelung von Verträgen nach § 129 Abs 5 S 3 SGB V aF nicht substantiiert dargelegt

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 29.12.2025, 2 BvQ 82/25

08. Januar 2026
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Fortführung eines Dienstverhältnisses - zu den Mindestanforderungen an die Begründung eines Eilantrags auch bei besonderer Eilbedürftigkeit

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss vom 17.12.2025, 2 BvL 23/23

08. Januar 2026
Feststellung der Erledigung einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung des Landes Berlin - Erledigung nach Entscheidung im Pilotverfahren 2 BvL 20/17 ua

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.