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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 03.02.2026, 2 BvR 1626/25

12. Februar 2026
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel - keine hinreichende Darlegung einer Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch fachgerichtliche Verneinung einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 1 Abs 2 GG und dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des GG - allgemein drittschützende Wirkung des § 8 Abs 1 AWG, § 8 Abs 1 AWV iVm § 4 Abs 1 AWG verfassungsrechtlich nicht geboten

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 14.11.2025, 2 BvR 334/25

09. Februar 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl des Versands von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 - § 75 Abs 10 BWO bietet keine Grundlage für eine Verlängerung des Briefwahlzeitraums - zudem Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens gem Art 41 Abs 1 GG

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 27.01.2026, 2 BvE 14/25

05. Februar 2026
Erfolglose Organklage der AfD bzgl der Vergabe des "Otto-Wels-Saals" im Deutschen Bundestag - Antrag teilweise unzulässig, iÜ offensichtlich unbegründet

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 27.01.2026, 2 BvR 36/26

04. Februar 2026
Erfolgreicher Eilantrag auf einstweiligen Aufschub der amtsärztlichen Untersuchung bzgl der Dienstfähigkeit einer Amtsrichterin

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 23.12.2025, 1 BvR 2606/25

04. Februar 2026
Nichtannahme einer nicht fristgerecht begründeten Verfassungsbeschwerde - Versagung der Wiedereinsetzung mangels fristgerechten Wiedereinsetzungsantrags

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 25.11.2025, 1 BvR 2282/23

04. Februar 2026
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Beendigung der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung, die Möglichkeit der Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases sowie die vorübergehende Reservehaltung von Braunkohlekraftwerken - Unzulässigkeit ua mangels hinreichender Begründung sowie mangels Fristwahrung

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 26.11.2025, 1 BvR 2124/25

04. Februar 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Darlegung einer Verletzung des Willkürverbots durch Anwendung des § 58 S 2 SGB I über seinen Wortlaut hinaus

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2025, 1 BvR 2681/24

04. Februar 2026
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Torfabbauunternehmens gegen ein landesrechtliches Torfabbauverbot (§§ 8 Abs 2, 45 Abs 5 S 1 NatSchG ND) - unzureichende Darlegungen zur unmittelbaren Betroffenheit sowie zur Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 13.01.2026, 2 BvR 410/25

26. Januar 2026
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung der Auslagenerstattung mangels Vorliegens von Billigkeitsgründen

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2025, 1 BvR 1295/22

22. Januar 2026
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.