Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)
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Herzlich Willkommen
Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.
Wir arbeiten lösungsorientiert
d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.
Birgit Steeb
Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.
Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...
Sylvia B. Bosch
Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.
Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...
Aktuelle Urteile
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BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 05.07.2024, 2 BvR 782/24
19. Juli 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung in einem Disziplinarverfahren - ua mangelnde Rechtswegerschöpfung -
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2024, 1 BvR 2244/23
18. Juli 2024Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung -
BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2024, 1 BvR 2231/23
18. Juli 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Arbeitnehmereigenschaft von Sevaka-Mitgliedern eines Yoga- und Meditationszentrums - religiöse Prägung der Dienstleistung weder dargelegt noch ersichtlich -
BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 22.05.2024, 2 BvC 38/23
12. Juli 2024Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben -
BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 23.04.2024, 1 BvR 1595/23
12. Juli 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Mutter bzgl der Rückführung ihres Sohnes in die Ukraine - unzureichende Antragsbegründung - allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an angegriffener Rückführungsanordnung -
BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 02.07.2024, 2 BvR 678/24
09. Juli 2024Nichtannahmebeschluss: Zur Frage der Abschiebung eines Ausländers bei mangelnder Beherrschung der im Herkunftsstaat gesprochenen Sprachen - Grenzen der Verweisung auf die Nutzung digitaler Hilfsmittel (Übersetzungsprogramme auf Smartphones) - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung einer Grundrechtsverletzung -
BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 25.06.2024, 2 BvR 51/24
09. Juli 2024Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren -
BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16.05.2024, 1 BvR 1021/24
02. Juli 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Kostenverteilung im sozialgerichtlichen Untätigkeitsklageverfahren - keine Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) -
BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 21.03.2024, 1 BvR 194/20
02. Juli 2024Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflagen (Verbot des Mitführens oder Abbrennens von Fackeln) - Verletzung der Versammlungsfreiheit (Art 8 Abs 1 GG) nicht dargelegt - Zu den Anforderungen an die Sinnermittlung bei Deutung des Veranstaltungsmottos als Androhung von Übergriffen -
BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 14.05.2024, 2 BvC 4/22
02. Juli 2024Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...
Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.
Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.
Bad Rappenau
Raiffeisenstr. 36
74906 Bad Rappenau