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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 23.09.2026, 2 BvR 1681/26

07. Oktober 2026
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Beugehaft - mögliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Selbstbelastungsfreiheit - Folgenabwägung

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 09.09.2026, 1 BvR 2098/26

07. Oktober 2026
Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Ablehnung der Beistandszulassung - kein Anspruch auf Zulassung einer in einem anderen Verfahren als Bevollmächtigter geführten Person als Beistand

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 02.09.2026, 1 BvR 1244/23

07. Oktober 2026
Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - kein Rechtsschutzbedürfnis mangels Gründen für eine Überschreitung des Mindestwertes iSd § 37 Abs 2 S 2 RVG

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 14.09.2026, 1 BvR 2040/26

07. Oktober 2026
Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes in einer sozialrechtlichen Sache

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 30.07.2026, 2 BvC 13/26

30. September 2026
Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 14.08.2026, 2 BvQ 56/26

30. September 2026
Erfolgloser isolierter Eilantrag: Unzulässigkeit mangels Darlegungen zu Erfolgsaussichten der Hauptsache

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 26.08.2026, 2 BvR 1649/26

25. September 2026
Erfolgreicher Eilantrag betr Abschiebung - Folgenabwägung - Tenorbegründung

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 17.09.2026, 2 BvR 1702/26

23. September 2026
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verpflichtung der Ausländerbehörde zur erneuten Entscheidung über Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis - Folgenabwägung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 05.08.2026, 2 BvL 7/14, 2 BvL 8/14

23. September 2026
Einstellung zweier Normenkontrollverfahren betr die Besteuerung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (§§ 40b Abs 5 S 1, 40 Abs 3 S 1 EStG) - Aufhebung der Vorlagebeschlüsse durch das vorlegende Gericht nach Hinweisschreiben der Berichterstatterin

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 28.08.2026, 1 BvR 1811/26

23. September 2026
Ua mangels Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen (Sachverständigengutachten) unzulässige Verfassungsbeschwerde betr teilweise Entziehung des Sorgerechts

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.