Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.
Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des Familenrechts, sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht. Dies umfasst unter anderem die Bereiche Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Hausratsaufteilung.
In Verbindung mit Kindern werden die Bereiche Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht betreut.
Sie vertritt Sie auch bei Eingriffen des Jugendamts in Ihr Sorgerecht (Elternrecht) - sogenannte Kinderschutzverfahren.
Im Familienrecht, speziell im Unterhaltsrecht kennt Frau Bosch aufgrund der eigenen Tätigkeit auch die Behördenseite, wenn infolge von Leistungsbezug beim öffentlichen Träger (Hartz IV) Unterhaltsansprüche auf den Leistungsträger übergehen. Dabei bringt sie ihre Erfahrungen in den wesentlichen Gebieten des Familienrechts und der Schnittstelle zum Sozialrecht mit. Im Rahmen der mehrjährigen Tätigkeit in der Unterhaltssachbearbeitung auf behördlicher Seite sammelte sie zusätzlich Erfahrungen im Bereich des SGB II (Hartz IV).
Sie ist außerdem als freie Dozentin tätig.