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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03.11.2025, 1 BvR 259/24

19. November 2025
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung der Wohnung eines Rundfunkredakteurs wegen Verdachts der Unterstützung von "linksunten.indymedia" verletzt Rundfunkfreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) - unzureichende fachgerichtliche Darlegungen zum Vorliegen eines Anfangsverdachts - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 17.09.2025, 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, ...

19. November 2025
Vorschriften über Beamtenbesoldung in Besoldungsordnungen A des Landes Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 überwiegend verfassungswidrig - Zur Erweiterung des Prüfungsgegenstandes im Verfahren der konkreten Normenkontrolle insb im Bereich der Beamtenbesoldung (Ls 1) - sowie zum Erfordernis effektiven Rechtsschutzes bzgl hinreichender Alimentierung mit Blick auf Streikverbot für Beamte (Ls 4) - Darlegungslast des Gesetzgebers bzgl Angemessenheit der Besoldung spätestens im Gerichtsverfahren (Ls 6; Fortentwicklung der Rspr) - Prekaritätsschwelle statt Grundsicherungsniveau als Maßstab des Mindestbesoldungsniveaus (Ls 7; Fortentwicklung der Rspr) - Frist zur Neuregelung bis 31.03.2027

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 01.10.2025, 1 BvR 2428/20

13. November 2025
Strafbarkeit der "groben Störung" einer Versammlung im Rahmen einer Gegendemonstration (§ 21 Alt 3 VersG ) verfassungsgemäß - Beschränkung des Zitiergebots des Art 19 Abs 1 S 2 GG auf vorhersehbare Grundrechtseinschränkungen - Versammlungsfreiheit schützt grds auch "störende" Gegendemonstrationen - Sprungrevision steht Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht grds entgegen

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 21.10.2025, 2 BvL 21/14

12. November 2025
Unzulässigkeit einer Richtervorlage zum Treaty Override in § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG - mangelnde Darlegung der Entscheidungserheblichkeit, insb zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der vorgelegten Norm

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 01.10.2025, 1 BvR 985/24

10. November 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Urologen bzgl der Versagung einer Vergütung für dermato-chirurgische Eingriffe wegen fehlender Bilddokumentation - Unzulässigkeit mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung - Regelungen der EBM-Ä (einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistunen)  als wirksame, insb verhältnismäßige Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 06.10.2025, 1 BvR 2024/24

07. November 2025
Nichtannahmebeschluss: Bedenken bzgl Verfassungsmäßigkeit einer fachgerichtlichen Räumungsentscheidung - ua Zweifel betr hinreichender Berücksichtigung von Gesundheitsgefahren - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Erschöpfung des Rechtswegs

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 06.10.2025, 2 BvR 755/25

06. November 2025
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie bzgl des fachgerichtlichen Prüfungsmaßstabs im Eilverfahren bei potentieller Unionsrechtswidrigkeit relevanter Normen (hier: Einstufung Ghanas als sicherer Herkunftsstaat iSd § 29a AsylVfG 1992) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Abänderungsantrags gem § 80 Abs 7 S 2 VwGO nach EuGH-Urteil in der Sache Alace/Canpelli - Anordnung der hälftigen Auslagenerstattung für Hauptsache - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.09.2025, 2 BvR 1760/22

06. November 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung der Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO in einem "Dieselverfahren" trotz Klärungsbedürftigkeit entscheidungsrelevanter Rechtsfragen verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: erkennbare Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung nach Schlussanträgen des Generalanwalts in einem EuGH-Vorabentscheidungsverfahren sowie einer hierauf bezogenen Pressemitteilung des BGH

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 23.09.2025, 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23

04. November 2025
Verfassungswidrigkeit des § 5c IfSG (Triage bei unzureichenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten) - Unvereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 GG - fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, insb nicht aus Art 74 Abs 1 Nr 19 Alt 1 GG ("Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten") - Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfolgreich

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 22.10.2025, 1 BvR 2141/25

03. November 2025
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines wiederholten Eilantrags ohne Erfolgsaussicht - Androhung der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.