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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 05.08.2025, 2 BvR 885/25

14. August 2025
Erfolgreicher Eilantrag eines jordanischen Kleinkindes auf Gestattung der Einreise - Folgenabwägung

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.07.2025, 2 BvR 1379/23

13. August 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Übergehen eines Antrags auf Durchführung der mündlichen Verhandlung nach § 495a S 2 ZPO

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.07.2025, 2 BvR 618/24

12. August 2025
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entzug des gesetzlichen Richters durch Verletzung der Vorlagepflicht betr § 184b Abs 3 StGB

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 23.07.2025, 2 BvL 19/14

11. August 2025
Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung bei Körperschaftsteuer (§ 8 Abs 1 S 1 KStG) und Gewerbesteuer (§ 10a S 1 u 2 GwStG) verfassungsgemäß - insbes kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch begrenzten Verlustvortrag bzw formale Gleichbehandlung in Fällen des "Definitiveffekts" nach "bilanzsteuerrechtlichem ´Umkehreffekt´"

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 24.06.2025, 1 BvR 180/23

11. August 2025
Strafprozessuale Ermächtigungen der StPO zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Online-Durchsuchung überwiegend verfassungsgemäß - Unverhältnismäßigkeit bei Straftaten aus dem Bereich der einfachen Kriminalität - zum Vorrang des IT-System-Grundrechts gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 24.06.2025, 1 BvR 2466/19

11. August 2025
Erfolglose normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen landespolizeirechtliche Ermächtigungen zur Telekommunikationsüberwachung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung - keine Subsidiarität des IT-System-Grundrechts gegenüber anderen Grundrechten (insoweit Aufgabe von BVerfGE 120, 274) - Grundrechtseingriffe gerechtfertigt

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.07.2025, 2 BvR 424/24

11. August 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch rechtlich nicht vertretbare Kostenentscheidung im Strafverfahren

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16.07.2025, 2 BvR 1719/23

06. August 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Änderungsgesetz zum saarländischen Besoldungsgesetz (RIS: BesG SL 2022) - Subsidiarität gegenüber einer Feststellungsklage bzgl der fehlenden Amtsangemessenheit der Alimentation

BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 18.07.2025, 2 BvR 350/25

06. August 2025
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Mitglieds und Funktionärs der Partei "Der III. Weg" bzgl seiner Nichtzulassung zum juristischen Referendariat - mangelnde Darlegungen zum Rechtsschutzinteresse - zudem teils unzureichende Beschwerdebegründung

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 23.06.2025, 1 BvR 545/25

04. August 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist - Verschulden der Fristversäumung durch Bevollmächtigten trotz unrichtiger erstinstanzlicher Rechtsmittelbelehrung - keine Verletzung grundrechtsgleicher Rechte (effektiver Rechtsschutz,  faires Verfahren)

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.