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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 06.10.2025, 2 BvR 755/25

06. November 2025
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie bzgl des fachgerichtlichen Prüfungsmaßstabs im Eilverfahren bei potentieller Unionsrechtswidrigkeit relevanter Normen (hier: Einstufung Ghanas als sicherer Herkunftsstaat iSd § 29a AsylVfG 1992) - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Abänderungsantrags gem § 80 Abs 7 S 2 VwGO nach EuGH-Urteil in der Sache Alace/Canpelli - Anordnung der hälftigen Auslagenerstattung für Hauptsache - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.09.2025, 2 BvR 1760/22

06. November 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung der Berufung gem § 522 Abs 2 ZPO in einem "Dieselverfahren" trotz Klärungsbedürftigkeit entscheidungsrelevanter Rechtsfragen verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: erkennbare Möglichkeit einer Rechtsprechungsänderung nach Schlussanträgen des Generalanwalts in einem EuGH-Vorabentscheidungsverfahren sowie einer hierauf bezogenen Pressemitteilung des BGH

BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 23.09.2025, 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23

04. November 2025
Verfassungswidrigkeit des § 5c IfSG (Triage bei unzureichenden intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten) - Unvereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 GG - fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, insb nicht aus Art 74 Abs 1 Nr 19 Alt 1 GG ("Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten") - Rechtssatzverfassungsbeschwerde erfolgreich

BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 22.10.2025, 1 BvR 2141/25

03. November 2025
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Ablehnung eines wiederholten Eilantrags ohne Erfolgsaussicht - Androhung der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 02.10.2025, 1 BvR 1591/24

30. Oktober 2025
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde mehrerer Hotelbetreiber bzgl staatlicher Entschädigung wegen Gewinneinbußen infolge infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie - Unzulässigkeit mangels hinreichender Begründung bzw wegen Subsidiarität

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.08.2025, 2 BvR 330/22

28. Oktober 2025
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Festnahme vor Anordnung von Abschiebungshaft - zu den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts bzgl der Ermächtigungsgrundlage für eine Freiheitsentziehung - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 29.04.2025, 1 BvR 1368/24

28. Oktober 2025
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung von Rechtsschutz und rechtlichem Gehör (Akteneinsicht) bzgl der vorläufigen Sicherstellung von Unterlagen gem § 110 StPO im strafprozessualen Ermittlungsverfahren - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung und wegen Subsidiarität - allerdings verfassungsrechtliche Bedenken bzgl angegriffener Entscheidung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05.08.2025, 2 BvR 1191/22

28. Oktober 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch behördliche Inhaftierung zur Vorbereitung von Überstellungshaft ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage - zudem Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 2 S 1 GG durch Freiheitsentziehung ohne vorherige richterliche Anordnung - geplante Festnahme erfordert richterliche Haftanordnung - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat 2. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.08.2025, 2 BvR 329/22

28. Oktober 2025
Stattgebender Kammerbeschluss: Inhaftierung zwecks Sicherung einer Abschiebung unter Missachtung des Richtervorbehalts verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 2 S 1 GG iVm Art 19 Abs 4 S 1 GG - zudem Grundrechtsverletzung durch Behandlung einer eigenständigen Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Inhaftierung als bloße (weitere) Beschwerde gegen Inhaftnahme - Gegenstandswertfestsetzung

BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 29.09.2025, 2 BvR 934/19

23. Oktober 2025
Zum Verhältnis zwischen unional teildeterminiertem Antidiskriminierungsrecht und kirchlichem Selbstbestimmungsrecht (Art 4 Abs 1, Abs 2 GG iVm Art 140 GG, 137 Abs 3 S 1 WRV) im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts - Konkretisierung der bisherigen Maßstäbe des religiösen Selbstbestimmungsrechts mit Auswirkung auf Auslegung der § 11 iVm §§ 1, 2, 7 und 9 AGG - hier: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch fachgerichtliche Zubilligung einer Entschädigung wegen Ungleichbehandlung bei einer Stellenbesetzung

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.