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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Herzlich Willkommen

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

Wir arbeiten lösungsorientiert

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

  • BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 08.03.2024, 2 BvR 1480/23

    28. März 2024
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen (verdeckte Fesselung) bei Ausführungen eines Sicherungsverwahrten - Grundrechtsverletzung nicht hinreichend substantiiert dargelegt
  • BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.02.2024, 1 BvR 301/22

    28. März 2024
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Kostenerstattung bei Untätigkeitsklage gem § 88 SGG - Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Kostengrundentscheidung gem § 193 SGG im Falle einer ursprünglich zulässigen und begründeten, für erledigt erklärten Untätigkeitsklage (§ 88 Abs 1 S 1, S 3 SGG) - keine generelle Obliegenheit des Rechtsuchenden zu Sachstandsanfrage vor Erhebung einer Untätigkeitsklage nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist
  • BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 12.03.2024, 2 BvQ 15/24

    28. März 2024
    Erfolgloser Eilantrag eines Strafgefangenen zur Einleitung von Entlassungsvorbereitungen - Tenorbegründung
  • BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 04.03.2024, 2 BvC 20/23

    28. März 2024
    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
  • BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 04.03.2024, 2 BvC 8/22

    28. März 2024
    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 26.02.2024, 1 BvR 288/24

    27. März 2024
    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 23.02.2024, 1 BvQ 11/24

    27. März 2024
    Erfolgloser Eilantrag bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen (Untersagung der Projektion von Bildern und Videos auf ein Botschaftsgebäude) - Folgenabwägung - Projektion als potentieller Verstoß gegen Art 22 Abs 2 WÜD (RIS: DiplBezÜbk)
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 18.03.2024, 1 BvQ 18/24

    25. März 2024
    Erfolgloser isolierter Eilantrag bzgl eines Ablehnungsgesuchs im Verwaltungsprozess - mangelnde Darlegung von Willkür oder einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 26.02.2024, 1 BvR 392/24

    18. März 2024
    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im sozialgerichtlichen Eilverfahren
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Einstweilige Anordnung vom 12.03.2024, 1 BvR 605/24

    15. März 2024
    Erfolgreicher Eilantrag einer Zeitungsverlegerin gegen die gerichtliche Untersagung der Bebilderung zweier Presseartikel - Verfassungsbeschwerde offensichtlich zulässig und begründet

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.